… unter Einhaltung der
Dreizehnten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS–CoV–2 in Sachsen–Anhalt Vom 21. Mai 2021.
Verordnung zur Änderung der Dreizehnten SARS–CoV–2–Eindämmungsverordnung. Vom 1. Juni 2021.
Das Minigolfspiel ist möglich! Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist einzuhalten. Die maximale Anzahl von fünf Personen in einer Spielgruppe darf nicht überschritten werden. Der Minigolfplatz steht Ihnen nur nach vorheriger Anmeldung zur Verfügung.
Wir möchten Sie daraufhinweisen, dass wir verpflichtet sind von Ihnen einen Anwesenheitsnachweis mit Ihren Kontaktdaten zu führen. Ziel ist die Arbeit der Nachverfolgung von ansteckungsverdächtigen Kontaktpersonen durch die Gesundheitsämter zu unterstützen.